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Betriebsarzt

Die Kernaufgaben des Betriebsarztes bzw. des Arbeitsmediziners sind Förderung und Erhalt der Gesundheit der Arbeitnehmer. Damit ist die Arbeit des Betriebsarztes ein klassisches präventives Gebiet.

Der Betriebsarzt

Der Betriebsarzt ist eine vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen mit mind. einem Mitarbeiter oder einer Behörde. Insbesondere bei der Arbeitsschutzbetreuung muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einem Betriebsarzt unterstützen lassen.

Der Betriebsarzt kann ein angestellter Arzt sein oder aber auch ein externer Arzt.
Grundlegend hat der Betriebsarzt eine beratende Funktion in den Bereichen der Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Er berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung.

Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner arbeitsmedizinischen und vorsorglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber darf nur Betriebsärzte einsetzen, die durch eine entsprechende Facharztausbildung in der Arbeitsmedizin, eine erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin innehaben.

Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Zudem dient sie der Früherkennung und soll arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen.

Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Fragen der Gesundheitsförderung

Auf der Grundlage der krankheitsbedingten Fehlzeiten in der deutschen Wirtschaft bieten sich folgende Themen an:

  • arbeitsbedingte körperliche Belastungen, Rückengesundheit
  • Ernährung, Betriebsverpflegung
  • psychosoziale Belastungen (Stress)
  • Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
  • rauchfrei im Betrieb
  • Suchtmittelkonsum
  • Beratung im Bereich des Arbeitsschutzes
  • Beratung zu Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßige Arbeitsstätten-Begehungen
  • Schulungen zum Thema des betrieblichen Gesundheitsschutzes
  • Prüfung der Istzustände und definierter Ziele
  • Einleitung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Durchführung der Einstellungsuntersuchung / betriebsärztliche Untersuchung